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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Leistungsgegenstand

MEX IT GmbH, bekannt als MEX HR Solutions, (im Folgenden MEX genannt), ist ein

Personalvermittler, der qualifizierte Fach- und Führungskräfte m/w/x (im folgenden Kandidaten

genannt) an seine Kunden vermittelt. Gleichzeitig bietet MEX auch Unternehmensberatung und IT

Projektmanagement für alle HR-Themen und dazugehörigen IT-Lösungen an.

1.1 Soweit die Parteien keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen geschlossen

haben, gelten diese AGB.

1.2 Mit der Empfehlung eines Kandidaten durch MEX gelten diese AGB als vom Kunden

akzeptiert.

1.3 Ein Kandidat gilt als durch MEX empfohlen, sobald dem Kunden Informationen

übermittelt wurden, die es ermöglichen, den Kandidaten zu identifizieren (z.B. Soziale Medien

nach Bekanntwerden des Namens)

1.4 Es besteht für MEX keine Verpflichtung bezüglich einer Anzahl an Kandidaten oder einer Lieferfrist.

 

2. Honoraranspruch

2.1 Schließt der Kunde (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen, Organisation, Stiftung o.ä.)

innerhalb von 12 Monaten mit einem von MEX empfohlenen Kandidaten einen Vertrag

(Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag, freier Mitarbeiter-Vertrag oder eine vergleichbare vertragliche

Abrede), so ist der Kunde verpflichtet, MEX ein Vermittlungshonorar zu zahlen. Der

Vergütungsanspruch entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Kunde und Kandidat.

2.2 Falls sich ein von MEX empfohlener Kandidat innerhalb der letzten 2 Monate im

Bewerbungsprozess beim Kunden befand oder befindet, muss der Kunde MEX binnen 3 Werktagen

ab Empfehlung des Kandidaten durch MEX darüber in Textform informieren. Auf Wunsch des Kunden

wird MEX dann keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten erbringen und dieser

Kandidat gilt dann nicht als Kandidat von MEX. Der Kunde kann in einem solchen Fall die weitere

Betreuung des Kandidaten durch MEX beauftragen, wodurch bei Vertragsschluss der vereinbarte

Honoraranspruch entsteht. Auf Verlangen von MEX erbringt der Kunde binnen 14 Tagen einen

entsprechenden Nachweis, wann und wie der Kunde Kenntnis von dem Kandidaten erlangt hat.

2.3. Das Vermittlungshonorar beträgt 28% des Bruttojahresgehalts inkl. aller Sonderzahlungen

und Vergütungen des mit dem Kandidaten vereinbarten Anstellungs-/Honorarvertrages

(jedoch mindestens 12.000,- Euro). Ein Firmenwagen wird mit einer Pauschale von 8.000,-

Euro bewertet. Das Vermittlungshonorar wird bei Abschluss des Arbeits-/Honorarvertrages

mit dem Kandidaten fällig.

2.4 Handelt es sich beim Kandidaten um einen Auszubildenden, einen Werkstudenten, einen Dual

Studenten oder anderweitige Aushilfe gilt folgende Ausnahme, abweichend von Punkt 2.3: Die

Vermittlungshonorar beträgt 11.000,- Euro unabhängig von der Laufzeit des Vertrages und

dem vereinbarten Stundenlohn mit dem Kandidaten.

2.5 Werden aufgrund des Vermittlungsauftrages mit mehreren Bewerbern Verträge geschlossen, wird die

Vermittlungspauschale für jeden einzelnen Vertrag in voller Höhe fällig. Dieser Auftrag bezieht sich

auch auf andere Positionen des Kunden und somit auch auf alle Kandidaten, die von MEX

vorgeschlagen werden, je als einzelne Beauftragung und bedarf keines weiteren Vertrages.

2.6 Die in Rechnung gestellte Vermittlungshonorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen

Mehrwertsteuer und ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung auf folgendes

Konto zu begleichen:

Kontoverbindung: Sparkasse Dortmund IBAN: DE75 4405 0199 0211 0215 00

BIC: DORTDSE33XXX. Befindet sich der Kunde in Verzug, hat MEX einen Anspruch auf Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen. MEX behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vor.

2.7. MEX arbeitet langjährig (über 25 Jahre) und professionell in der Personalvermittlung, sichtet

Lebensläufe und führt persönliche oder telefonische Vorgespräche mit den Kandidaten, um deren

Eignung zu ermitteln. Jeder Kandidat ist persönlich bekannt und wird immer nur nach seinem

Einverständnis in die Betreuung aufgenommen. Das Team der MEX arbeitet stets nach bestem

Wissen und Gewissen und teilt mögliche Ungereimtheiten und Bedenken im CV oder die in der

Person des Kandidaten liegen könnten dem Kunden mit. Der Perfect Match und die damit

verbundene Zufriedenheit aller Parteien stehen im Vordergrund unseres Handelns.

 

3. Vertrag zwischen Kandidaten und Kunden

3.1 Bei nachträglicher Kündigung oder sonstiger Beendigung des Vertrages seitens des Kandidaten

oder des Kunden findet keine Rückerstattung des Honorars statt.

3.2 MEX versichert, keinen Kandidaten nach erfolgreicher Vermittlung zum Kunden proaktiv

anzusprechen oder für andere Stellen vorzuschlagen. Dafür ist MEX bekannt und arbeitet

weitsichtig und langjährig mit seinen Kunden zusammen.

3.3 Bei Einstellung von ausländischen Kandidaten, obliegt es dem Kunden, die entsprechenden

arbeitsrechtlichen Prozesse unverzüglich behördlich zu hinterfragen und zu veranlassen. Bedenken

dahingehend teilt die MEX mit ihren Kunden im Vorwege.

 

4 Informationspflichten

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, MEX umgehend über alle Umstände zu informieren, die

Auswirkungen auf die Personalvermittlung haben können.

4.2 Kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Kandidaten zustande, informiert der Kunde MEX

eigeninitiativ und innerhalb von 3 Werktagen ab Vertragsschluss (zwischen Kunde und Kandidat) in

Textform darüber. In diesem Fall übermittelt der Kunde zusätzlich alle für Provisionsberechnung

notwendigen Informationen, insbesondere den Arbeitsvertrag, die Zusatzvereinbarungen und

sonstige Sonderverträge an MEX. Hierzu stellt der Kunde sicher, dass der Kandidat sein Einverständnis

zur Datenübermittlung erteilt hat, dass MEX alle zur Berechnung notwendigen Informationen und

Unterlagen erhalten und einsehen kann.

5. Active Sourcing, Direktansprache und Projektmitarbeiter

Beauftragt der Kunde MEX mit der aktiven Suche geeigneter Kandidaten, um eine vakante Position

zu besetzen, gelten folgende zusätzlichen Vereinbarungen.

5.1 Vor Beginn der Kandidatensuche informiert der Kunde MEX detailliert in Textform oder telefonisch

über die vakante Position und das zu suchende Anforderungsprofil (notwendige Eigenschaften und

Fähigkeiten, Softskills etc.) eines passenden Kandidaten.

5.2 Der Kunde gibt MEX zu jedem Kandidaten binnen 5 Werktagen nach Empfehlung eine

Rückmeldung, ob der Kandidat im Prozess weiterhin berücksichtigt oder abgesagt werden soll.

5.3 MEX bietet die Möglichkeit, schwer zu besetzende Positionen bis zur erfolgreichen Findung und Einstellung eines Talents mit Projektmitarbeitern zu überbrücken. Ein Bewerbungsprozess, der sich länger als 6 Monate ziehen kann, wird hier mit Experten der MEX besetzt, damit das Kerngeschäft des Kunden nicht beeinträchtig wird.

5.4 Die Position/en für Experten (Projektmitarbeiter) kann hierbei auch als gesamtes

Projekt an die MEX outgesourct werden.

 

6. Haftung/Gewährleistung

6.1 MEX übernimmt keine Gewährleistung für Auswahlfehler, die im Nachhinein beansprucht

werden, da der Kunde immer mit im Bewerbungsprozess involviert ist.

6.2 MEX übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Qualität und Güte der

Arbeitsleistung des vermittelten Kandidaten. Sie sind ebenso wie Eigenschaften,

Qualifikationen und /oder schriftliche oder mündliche Angaben des Kandidaten keine

Zusicherung von [MEX].

6.3 Die Überprüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Kunden.

 

7. Datenschutz und Verschwiegenheit

MEX sichert dem Auftraggeber Verschwiegenheit über die zu besetzende Position und das Unternehmen zu, soweit dies im Rahmen der Vermittlung möglich ist.

7.1 Die Daten werden vertraulich und entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes, der

EU-DSGVO und weiteren gesetzlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.

7.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass MEX die Kontaktdaten des Auftraggebers auch nach

Beendigung des Vermittlungsvertrages für weitere Kontaktpflege, Newsletter Zusendung und

Vergleichbarem erheben, verarbeiten und nutzen darf.

 

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

 

8.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in

Zusammenhang mit diesem Vertrag und für beide Vertragspartner ist Dortmund.

8.2 Diese AGB unterliegt für beide Vertragspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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