
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungsgegenstand
MEX IT GmbH, bekannt als MEX HR Solutions, (im Folgenden MEX genannt), ist ein
Personalvermittler, der qualifizierte Fach- und Führungskräfte m/w/x (im folgenden Kandidaten
genannt) an seine Kunden vermittelt. Gleichzeitig bietet MEX auch Unternehmensberatung und IT
Projektmanagement für alle HR-Themen und dazugehörigen IT-Lösungen an.
1.1 Soweit die Parteien keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen geschlossen
haben, gelten diese AGB.
1.2 Mit der Empfehlung eines Kandidaten durch MEX gelten diese AGB als vom Kunden
akzeptiert.
1.3 Ein Kandidat gilt als durch MEX empfohlen, sobald dem Kunden Informationen
übermittelt wurden, die es ermöglichen, den Kandidaten zu identifizieren (z.B. Soziale Medien
nach Bekanntwerden des Namens)
1.4 Es besteht für MEX keine Verpflichtung bezüglich einer Anzahl an Kandidaten oder einer Lieferfrist.
2. Honoraranspruch
2.1 Schließt der Kunde (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen, Organisation, Stiftung o.ä.)
innerhalb von 12 Monaten mit einem von MEX empfohlenen Kandidaten einen Vertrag
(Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag, freier Mitarbeiter-Vertrag oder eine vergleichbare vertragliche
Abrede), so ist der Kunde verpflichtet, MEX ein Vermittlungshonorar zu zahlen. Der
Vergütungsanspruch entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Kunde und Kandidat.
2.2 Falls sich ein von MEX empfohlener Kandidat innerhalb der letzten 2 Monate im
Bewerbungsprozess beim Kunden befand oder befindet, muss der Kunde MEX binnen 3 Werktagen
ab Empfehlung des Kandidaten durch MEX darüber in Textform informieren. Auf Wunsch des Kunden
wird MEX dann keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten erbringen und dieser
Kandidat gilt dann nicht als Kandidat von MEX. Der Kunde kann in einem solchen Fall die weitere
Betreuung des Kandidaten durch MEX beauftragen, wodurch bei Vertragsschluss der vereinbarte
Honoraranspruch entsteht. Auf Verlangen von MEX erbringt der Kunde binnen 14 Tagen einen
entsprechenden Nachweis, wann und wie der Kunde Kenntnis von dem Kandidaten erlangt hat.
2.3. Das Vermittlungshonorar beträgt 28% des Bruttojahresgehalts inkl. aller Sonderzahlungen
und Vergütungen des mit dem Kandidaten vereinbarten Anstellungs-/Honorarvertrages
(jedoch mindestens 12.000,- Euro). Ein Firmenwagen wird mit einer Pauschale von 8.000,-
Euro bewertet. Das Vermittlungshonorar wird bei Abschluss des Arbeits-/Honorarvertrages
mit dem Kandidaten fällig.
2.4 Handelt es sich beim Kandidaten um einen Auszubildenden, einen Werkstudenten, einen Dual
Studenten oder anderweitige Aushilfe gilt folgende Ausnahme, abweichend von Punkt 2.3: Die
Vermittlungshonorar beträgt 11.000,- Euro unabhängig von der Laufzeit des Vertrages und
dem vereinbarten Stundenlohn mit dem Kandidaten.
2.5 Werden aufgrund des Vermittlungsauftrages mit mehreren Bewerbern Verträge geschlossen, wird die
Vermittlungspauschale für jeden einzelnen Vertrag in voller Höhe fällig. Dieser Auftrag bezieht sich
auch auf andere Positionen des Kunden und somit auch auf alle Kandidaten, die von MEX
vorgeschlagen werden, je als einzelne Beauftragung und bedarf keines weiteren Vertrages.
2.6 Die in Rechnung gestellte Vermittlungshonorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung auf folgendes
Konto zu begleichen:
Kontoverbindung: Sparkasse Dortmund IBAN: DE75 4405 0199 0211 0215 00
BIC: DORTDSE33XXX. Befindet sich der Kunde in Verzug, hat MEX einen Anspruch auf Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen. MEX behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vor.
2.7. MEX arbeitet langjährig (über 25 Jahre) und professionell in der Personalvermittlung, sichtet
Lebensläufe und führt persönliche oder telefonische Vorgespräche mit den Kandidaten, um deren
Eignung zu ermitteln. Jeder Kandidat ist persönlich bekannt und wird immer nur nach seinem
Einverständnis in die Betreuung aufgenommen. Das Team der MEX arbeitet stets nach bestem
Wissen und Gewissen und teilt mögliche Ungereimtheiten und Bedenken im CV oder die in der
Person des Kandidaten liegen könnten dem Kunden mit. Der Perfect Match und die damit
verbundene Zufriedenheit aller Parteien stehen im Vordergrund unseres Handelns.
3. Vertrag zwischen Kandidaten und Kunden
3.1 Bei nachträglicher Kündigung oder sonstiger Beendigung des Vertrages seitens des Kandidaten
oder des Kunden findet keine Rückerstattung des Honorars statt.
3.2 MEX versichert, keinen Kandidaten nach erfolgreicher Vermittlung zum Kunden proaktiv
anzusprechen oder für andere Stellen vorzuschlagen. Dafür ist MEX bekannt und arbeitet
weitsichtig und langjährig mit seinen Kunden zusammen.
3.3 Bei Einstellung von ausländischen Kandidaten, obliegt es dem Kunden, die entsprechenden
arbeitsrechtlichen Prozesse unverzüglich behördlich zu hinterfragen und zu veranlassen. Bedenken
dahingehend teilt die MEX mit ihren Kunden im Vorwege.
4 Informationspflichten
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, MEX umgehend über alle Umstände zu informieren, die
Auswirkungen auf die Personalvermittlung haben können.
4.2 Kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Kandidaten zustande, informiert der Kunde MEX
eigeninitiativ und innerhalb von 3 Werktagen ab Vertragsschluss (zwischen Kunde und Kandidat) in
Textform darüber. In diesem Fall übermittelt der Kunde zusätzlich alle für Provisionsberechnung
notwendigen Informationen, insbesondere den Arbeitsvertrag, die Zusatzvereinbarungen und
sonstige Sonderverträge an MEX. Hierzu stellt der Kunde sicher, dass der Kandidat sein Einverständnis
zur Datenübermittlung erteilt hat, dass MEX alle zur Berechnung notwendigen Informationen und
Unterlagen erhalten und einsehen kann.
5. Active Sourcing, Direktansprache und Projektmitarbeiter
Beauftragt der Kunde MEX mit der aktiven Suche geeigneter Kandidaten, um eine vakante Position
zu besetzen, gelten folgende zusätzlichen Vereinbarungen.
5.1 Vor Beginn der Kandidatensuche informiert der Kunde MEX detailliert in Textform oder telefonisch
über die vakante Position und das zu suchende Anforderungsprofil (notwendige Eigenschaften und
Fähigkeiten, Softskills etc.) eines passenden Kandidaten.
5.2 Der Kunde gibt MEX zu jedem Kandidaten binnen 5 Werktagen nach Empfehlung eine
Rückmeldung, ob der Kandidat im Prozess weiterhin berücksichtigt oder abgesagt werden soll.
5.3 MEX bietet die Möglichkeit, schwer zu besetzende Positionen bis zur erfolgreichen Findung und Einstellung eines Talents mit Projektmitarbeitern zu überbrücken. Ein Bewerbungsprozess, der sich länger als 6 Monate ziehen kann, wird hier mit Experten der MEX besetzt, damit das Kerngeschäft des Kunden nicht beeinträchtig wird.
5.4 Die Position/en für Experten (Projektmitarbeiter) kann hierbei auch als gesamtes
Projekt an die MEX outgesourct werden.
6. Haftung/Gewährleistung
6.1 MEX übernimmt keine Gewährleistung für Auswahlfehler, die im Nachhinein beansprucht
werden, da der Kunde immer mit im Bewerbungsprozess involviert ist.
6.2 MEX übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Qualität und Güte der
Arbeitsleistung des vermittelten Kandidaten. Sie sind ebenso wie Eigenschaften,
Qualifikationen und /oder schriftliche oder mündliche Angaben des Kandidaten keine
Zusicherung von [MEX].
6.3 Die Überprüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Kunden.
7. Datenschutz und Verschwiegenheit
MEX sichert dem Auftraggeber Verschwiegenheit über die zu besetzende Position und das Unternehmen zu, soweit dies im Rahmen der Vermittlung möglich ist.
7.1 Die Daten werden vertraulich und entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes, der
EU-DSGVO und weiteren gesetzlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.
7.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass MEX die Kontaktdaten des Auftraggebers auch nach
Beendigung des Vermittlungsvertrages für weitere Kontaktpflege, Newsletter Zusendung und
Vergleichbarem erheben, verarbeiten und nutzen darf.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
8.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in
Zusammenhang mit diesem Vertrag und für beide Vertragspartner ist Dortmund.
8.2 Diese AGB unterliegt für beide Vertragspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.